20.08.10 - Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 09.08.2010
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Zum Bürgerbegehren „Verzicht auf den Bau der Umgehungsstraße am Bindlacher Berg“ beantragten die CSW-Gemeinderäte, das eingereichte Bürgerbegehren anzunehmen und die verlangte Maßnahme zu beschließen. Diesen Antrag lehnte der Gemeinderat mehrheitlich ab. Die Gemeinderatsfraktionen von CSU, SPD/Bergliste und WG/ÜW Benk beantragten, über ein Ratsbegehren einen Bürger- entscheid „Bau einer Umgehungsstraße auf dem Bindlacher Berg“ herbeizuführen. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. Damit findet am 17.10.2010 ein Bürgerentscheid über das Ratsbegehren statt. Die Frage lautet: „Sind Sie dafür, dass die Wohnbau- und Gewerbeentwicklung auf dem Bindlacher Berg durch den Bau einer Umgehungsstraße für die Zukunft gesichert und verbessert wird?“.
Nachdem am 17.10.2010 nun 2 Bürgerentscheide stattfinden, ist eine Stichfrage erforderlich. Die Stichfrage lautet: „Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit „Ja“ oder jeweils mehrheitlich mit „Nein“ beantwortet, welche Entscheidung soll dann gelten?
0 Bau der Umgehungsstraße 0 Verzicht auf Umgehungsstraße.“
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Quelle: Amtsblatt der Gemeinde Bindlach vom 20.08.2010
19.07.10 - Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Verzicht auf den Bau der Umgehungsstraße am Bindlacher Berg"
In der Sitzung am 28.06.2010 wurde die Unterschriftenliste zum Bürgerbegehren „Verzicht auf den Bau der Umgehungsstraße am Bindlacher Berg“ eingereicht. Die Frage lautet: „Sind Sie dafür, dass die Planungen für den Neubau einer Umgehungsstraße am Bindlacher Berg eingestellt und alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergriffen werden, um den Bau der geplanten Umgehungsstraße zu verhindern?“. Der Bürgermeister erklärte, dass der Gemeinderat mit überwiegender Mehrheit zu dem im Jahr 2006 gefassten Beschluss zum Bau der geplanten Trasse steht. Bereits im Bebauungsplan 2001 ist die Umgehungsstraße einbezogen. Die größere Variante wurde hinsichtlich der zu erwartenden Zuschüsse zur Kreisstraße geplant. Auch alle Unterhaltskosten der Kreisstraße sind künftig vom Landkreis zu tragen. Der Gemeinderat wird weiterhin alle Mittel und Wege prüfen, um zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung zu kommen.
Beschlüsse:
a) Entsprechend Artikel 18 a, Gemeindeordnung, wurde das Bürgerbegehren am 28.06.2010 bei der Gemeinde Bindlach eingereicht. Der Gemeinderat entscheidet innerhalb der Monatsfrist über die Zulässigkeit. Es handelt sich um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, weil die Gemeinde den Bau der Umgehungsstraße finanzieren muss. Das Begehren enthält eine Fragestellung, die mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten ist und eine Begründung. Es sind 3 Personen benannt, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. In Bindlach gibt es 5.800 Wahlberechtigte, deshalb wären 580 Unterschriften erforderlich. Nach Prüfung liegen über 2.000 gültige Unterschriften vor. Das Bürgerbegehren ist somit zulässig.
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 19 Ja: 19 Nein: 0
b) Nach Artikel 18 a Absatz 10 Gemeindeordnung ist der Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen. Der Bürgerentscheid findet deshalb am Sonntag, 17. Oktober 2010, statt.
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 19 Ja: 19 Nein: 0
28.06.2010 - Aktuelle Bürgerviertelstunde
- Willi Kaiser, Lainecker Straße 11, Bindlach, übergab als Vertreter Unterschriftenlisten eines Bürgerbegehrens zum „
Verzicht auf den Bau der Umgehungsstraße am Bindlacher Berg“. Es wird die Durchführung eines Bürgerentscheides gemäß Artikel 18 a der Bayerischen Gemeindeordnung mit folgender Frage beantragt: „Sind Sie dafür, dass die Planungen für den Neubau einer Umgehungsstraße am Bindlacher Berg eingestellt und alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergriffen werden, um den Bau der geplanten Umgehungsstraße zu verhindern?“
Der Gemeinderat wird gemäß Artikel 18 a GO innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden, erklärte der Bürgermeister. Sabine Trautner, Goldkronacher Straße 22, Bindlach, überreichte die Abschrift eines Schreibens an den Landrat Hermann Hübner mit Unterschriftenliste. Darin weisen die Anwohner der Goldkronacher Straße darauf hin, dass in rechtskräftigen Bebauungsplänendie Umgehungsstraße eingezeichnet ist und sich die Bürger beim Neubau ihrer Häuser an der Goldkronacher Straße darauf verlassen haben, dass der Bau der Umgehungsstraße realisiert wird. Der Landrat wird gebeten, die formellen Angelegenheiten voranzutreiben, damit die Umgehungsstraße baldmöglichst gebaut wird. Anschließend wiesen noch einige Anwohner der Goldkronacher Straße auf das hohe Verkehrsaufkommen in der Goldkronacher Straße und somit die Dringlichkeit der Umgehungsstraße hin.
Quelle: Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 28.06.2010
14.06.2010 - Aktuelle Bürgerviertelstunde
Werner Prietz, Adam-Weber-Weg 10, Ramsenthal, informierte den Gemeinderat über ein in Vorbereitung befindliches Bürgerbegehren gegen die geplante Umgehungsstraße am Bindlacher Berg. Es richtet sich nicht gegen die Bürger am Bindlacher Berg. Aber in finanziell schwierigen Zeiten der Kommunen sollte kein Geld für unnötige Projekte verschwendet werden, was an anderer Stelle dringend benötigt würde. Die bei der Verkehrszählung ermittelten Kfz-Zahlen werden in der Realität sicher nicht erreicht. Es soll Boden im Außenbereich versiegelt werden, der bisher von Schafen beweidet wird. Die Straße soll im Wirkungskreis der Gemeinde Bindlach gebaut werden, deshalb ist bei ihr ein Bürgerentscheid zu beantragen. Die Angelegenheit sollte kostengünstigst abgewickelt werden. Falls sehr viele Gemeindebürger das Begehren unterschreiben, könnte der Gemeinderat die verlangte Maßnahme beschließen, sodass ein Bürgerentscheid entfallen würde.
Quelle: Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 14.06.2010
12.04.2010 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2010; Beratung und Beschlussfassung
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Im Vergleich zum Vorjahr fehlen der Gemeinde im Verwaltungshaushalt 930.000 €. Erschwerend kommen in dieser Zeit 3 große Baumaßnahmen zur Ausführung, die Hochwasserschutzmaßnahme „Polder am Flürlein“, die Abwasseranlage in Theta und Umgehungsstraße am Bindlacher Berg.
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Zur Realisierung dieser Maßnahmen müsste erstmals seit 2004 eine Darlehensneuaufnahme in Höhe von rund 4 Mio. € eingeplant werden. Dies kann sich die Gemeinde Bindlach nicht leisten, deshalb wurden mit allen Fraktionen Einsparungsmöglichkeiten besprochen. Z. B. werden das Mann-schaftsfahrzeug für die FF Benk (78.600 €) und ein Radlader für den Bauhof (35.000 €) nicht angeschafft, für die Umgehungsstraße Bindlacher Berg werden statt 700.000 € nur 200.000 € eingestellt.
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Gemeinderat Fuchs (CSW) findet es für richtig, dass die Gemeinde bei der Grundversorgung der Bürger nicht spart. Die Umgehungsstraße am Bindlacher Berg sieht er jedoch als kein Element der Grundversorgung. Angesichts der drastischen Einnahmerückgänge sollte die Straße zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht gebaut werden. Durch die Verwirklichung dieser Maßnahmen können notwendige Straßensanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden, auch die geplanten Steuererhöhungen könnten bei einem Verzicht der Umgehungsstraße vermieden werden. Die CSW-Gemeinderäte möchten deshalb ein Zeichen setzen und stimmen dem vorgelegten Haushaltsentwurf 2010 nicht zu.
Quelle: Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 12.04.2010
29.03.2010 - Haushaltsplan 2010; Vorberatung
Gemeinderat Fuchs erklärte im Namen der CSW, dass bei der derzeitigen Wirtschaftslage mit dem Bau der Umgehungsstraße am Bindlacher Berg nicht begonnen werden sollte. Es ist auch in den nächsten Jahren nicht mit einem Einnahmenzuwachs zu rechnen. Ein Projekt dieser Größenordnung sollte deshalb nicht angegangen werden. Besser wäre es, auf Steuererhöhungen zu verzichten. Investitionen für Theta und die Sanierung des Tiefbrunnens stünden ranghöher als eine Umgehungsstraße.
Gemeinderat Grieshammer stellte fest, dass der Bau der Umgehungsstraße nicht weiterverschoben werden sollte. Auch die große Lösung ist nicht teuerer, da die Einstufung als Kreisstraße der Gemeinde entsprechende Zuschüsse verschafft.
Die Gemeinderäte Prell und Grieshammer vertraten beide die Auffassung, dass eine Verschiebung größerer Maßnahmen in 2011 keine Lösung darstellt, da auch dann mit keiner entspannteren wirtschaftlichen Situation zu rechnen ist. Des Weiteren stellt die Kreisumlage eine immense Belastung für den Gemeindehaushalt dar.
Gemeinderat Just machte darauf aufmerksam, dass die Umgehungsstraße auch für die dortigen Gewerbebetriebe Sinn macht und nicht nur das dortige Wohngebiet vom Durchgangsverkehr befreit. Über eine Erhöhung der Gewerbesteuer in Zeiten schwieriger Finanzlage besonders für kleinere Betriebe sollte man nachdenken. Es sei genau zu prüfen, ob nicht eine Verschiebung von Maßnahmen auf Folgejahre oder Einsparungen an anderer Stelle gefunden werden können. Bei der Abwasserbeseitigung Theta ist auch er der Meinung, dass ein Ansatz 2010 mit 1 Mio. € realistisch ist. Die Gemeinde sollte nicht nur die Kreditaufnahmen drücken, sondern sich in Zukunft weiter gewerbefreundlich zeigen und nur eine Erhöhung um 5 % der Gewerbesteuer anstreben.
Der Bürgermeister wollte abschließend wissen, ob sich die CSU-Fraktion mit einer Erhöhung der Gewerbesteuer um 5 % einverstanden erklärt. Gemeinderat Just stimmte dem zu.
Gemeinderat Opel wies eindringlich darauf hin, dass die Gemeinde den Bürgern gegenüber eine Verpflichtung hat, die Umgehungsstraße zu bauen. Bezüglich der Hebesatzänderung sollte bei entsprechender Entspannung der Finanzlage auch wieder über eine Senkung der Hebesätze nachgedacht werden. Dies wurde in der Vergangenheit bereits schon einmal praktiziert.
Der Bürgermeister stellte abschießend fest, dass bezüglich der Umgehungsstraße der Landkreis Bauherr ist. Ein Gespräch mit Landrat Hübner ergab, dass die Planung der Regierung weitergegeben wurde und diese die Unterlagen prüft. Bürgermeister Kolb möchte aber nicht Ziele weglegen, die man vor Jahren den Bürgern versprochen hat. Bezüglich der Hebesätze wird die Gemeinde Bindlach immer wieder vom Landratsamt Bayreuth bei den Prüfungen bemängelt. In der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 12.04.2010 sollte der Haushalt beschlossen und vorher in den einzelnen Fraktionen abschließend beraten werden.
Kämmerer Küfner sagte zu, die vorgebrachten Verbesserungsvorschläge und Auflistungen einschließlich einer Aufstellung für Folgejahre zusammenzustellen und den Fraktionen zuzuleiten.
Quelle: Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 29.03.2010
08.02.2010 - Aktuelle Bürgerviertelstunde
Markus Hübsch fragte nach, wann die Baumaßnahme „Umgehungsstraße Bindlacher Berg“ beginnt und auf wie viele Jahre die Maßnahme verteilt wird. Weiter wollte er wissen, wann die Goldkronacher Straße zurückgebaut wird. Der Bürgermeister antwortete, dass die Gemeinde im Herbst dieses Jahres mit dem Baubeginn rechnet. Wegen der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde wird die Durchführung der Baumaßnahme voraussichtlich auf mindestens 3 Jahre verteilt. Zum Rückbau der Goldkronacher Straße können heute noch keine konkreten zeitlichen Angaben gemacht werden.
Quelle: Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 08.02.2010
06.04.2009 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2009; Beratung und Beschlußfassung
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Für die Planung der Umgehung Bindlacher Berg sind 120.000,00 € eingestellt und für den Baukostenzuschuss an den Landkreis Bayreuth 300.000,00 €.
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Gemeinderat Fuchs (CSW) wies nochmals auf die enorm hohen Kosten für die Umgehungsstraße am Bindlacher Berg hin. Die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind zur Zeit sehr schlecht, dies bekam auch schon die Gemeinde Bindlach zu spüren, die Gewerbesteuereinnahmen gingen gegenüber dem Vorjahr um 25 % zurück. Wegen eines Großprojektes, das der Gemeinde mindestens 2 Millionen € kostet, können viele kleine dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden. Darum muss es erlaubt sein, die Durchführung der Maßnahme „Umgehung Bindlacher Berg“ im Gemeinderat nochmals zu diskutieren.
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Gemeinderat Hereth wies im Namen der SPD-Fraktion nochmals darauf hin, dass es notwendig gewesen wäre, den Haushalt 2009 heute erst noch einmal zu diskutieren, um ihn dann in nächster Sitzung zu verabschieden. Viele Positionen des Vermögenshaushalts wurden nach Meinung seiner Fraktion nicht ausreichend beraten. Die Gesamtsumme des Vermögenshaushalts ist deshalb unnötig aufgebläht worden. Die Ansätze für die Umgehungsstraße Bindlacher Berg und die Hochwasserschutzmaßnahme im Lehengraben könnten jeweils um 300.000,00 € verringert werden. Durch diese Einsparungen hätte sich der HH-Ansatz der Kreditaufnahme auf 154.000,00 € verringert. Die SPD-Fraktion kann aus diesem Grund dem Haushaltsplan-Entwurf 2009 nicht zustimmen.
Quelle: Niederschrift über die öffenliche Gemeinderatssitzung vom 06.04.2009
30.03.2009 - Haushaltsplan 2009; Vorberatung
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Für die Planung der Kreisstraße „Umgehung Bindlacher Berg“ sind 120.000 € und für Baukosten 300.000 Euro eingestellt.
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Popp meinte, dass der Haushaltsansatz für den Ausbau des Lehengrabens mit 1.1 Mio. Euro zu hoch veranschlagt ist, weil diese Summe wahrscheinlich heuer noch nicht verbaut wird. Der Ansatz sollte um 300.000,-- Euro reduziert werden. Es ist auch nicht sicher, ob der Neubau der Umgehungsstraße Bindlacher Berg heuer bereits beginnt, deshalb könnte auch dieser Haushaltsposten von 300.000,-- auf 100.000,-- Euro verringert werden.
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Gemeinderat Fuchs regte an, die Renovierung des Trauzimmers zeitlich zu verschieben. Er sieht hier keinen kurzfristigen Handlungsbedarf. Mit der Baumaßnahme „Umgehungsstraße Bindlacher Berg“ knebelt sich die Gemeinde Bindlach finanziell für die nächsten Jahre. Als der Gemeinderat diese Baumaßnahme aufgriff, ging er von der Hälfte der Herstellungskosten für diese Straße aus. Aus heutiger Sicht ist es doch fraglich, ob die Umgehungsstraße in dieser Form überhaupt noch notwendig und angesichts der schwierigen Finanzsituation der Gemeinde finanzierbar ist. Gemeinderat Neisser entgegnete, die Umgehungsstraße sei für die Bewohner des Bindlacher Berges sehr wichtig, weil auch die Staatsstraße Allersdorf – Dressendorf neu gebaut und weiter vom Bindlacher Berg entfernt wird. Im Ortsteil Bindlacher Berg ist deshalb ein höheres Verkehrsaufkommen zu befürchten. Den Anwohnern wird der Bau der Umgehungsstraße schon seit Jahren vom Gemeinderat versprochen. Der Bürgermeister sieht die Umgehungsstraße ebenfalls als sehr wichtig an. Die geplante Verkehrszählung wird das tatsächliche Verkehrsaufkommen am Bindlacher Berg zeigen.
Quelle: Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 30.03.2009
30.03.2009 - Bürgervirtelstunde
Herr Günther Schuberth, Schneebergstraße 7 c, fragte nach, ob die geplante Umgehungsstraße am Bindlacher Berg in dieser Größenordnung mit geschätzten Gesamtkosten von fast 4 Millionen € realisiert werden muss. Die Trasse durchschneidet die als Naherholungsgebiet genutzten Flächen südlich der Wohnbebauung Bindlacher Berg. Der Bürgermeister antwortete, dass zur Zeit erst ein Planentwurf der möglichen Umgehungsstraße vorliegt. Die Stellungnahmen der einzelnen Fachbehörden stehen noch aus. Erst wenn der genaue Trassenverlauf feststeht, werden die Bürger nochmals über das geplante Vorhaben informiert.
Quelle: Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 30.03.2009
09.03.2009 - Umgehungsstraße Bindlacher Berg
Die Bergliste bekräftigte mit Schreiben vom 16.02.2009 nochmals die Notwendigkeit eines Neubaus der Umgehungsstraße am Bindlacher Berg.
Quelle: Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 09.03.2009
02.02.2009 - Umgehungsstraße Bindlacher Berg; Vorstellung der Trassenführung
Der mit der Planung beauftragte Ingenieur Wolf stellte dem Gemeinderat anhand von Overhead-Folien den Trassenverlauf der geplanten Umgehungsstraße am Bindlacher Berg vor. Die Umgehung beginnt mit der Anbindung an die St 2163, verläuft südlich der Gewerbe- und Wohngebiete am Bindlacher Berg bis zur Einmündung in den Kreisverkehr an der „B 2“. Im Einmündungsbereich der Goldkronacher Straße wird die Trasse soweit nach Westen verschoben, dass für die aus der Goldkronacher Straße ausfahrenden Verkehrsteilnehmer ein ausreichendes Sichtdreieck entsteht. Der Vorentwurf sieht eine Straßenbreite von 6,50 m vor. Derzeit werden die Planunterlagen den Fachbehörden zur Einholung ihrer Stellungnahmen vorgelegt. Beteiligt sind Umweltschutzbehörde, weil FFHFlächen angeschnitten werden, das Wasserwirtschaftsamt wird zur Beseitigung des Oberflächenwassers gehört. Lärmschutzuntersuchungen sind nötig, weil die neue Trasse im Westen unmittelbar an einem allgemeinen Wohngebiet vorbeiführt. Die Anregungen, Feststellungen und Einwände der Behörden werden in die Planung eingearbeitet und über das Landratsamt der Regierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme bezifferte der Ingenieur mit rund 3,9 Mio. Euro. Das Genehmigungsverfahren und die Zuschussbewilligung werden voraussichtlich nicht vor Herbst 2009 abgeschlossen sein.
Das Gremium war sich einig, das in die Planung ein Durchlass für Fußgänger am Ende der Alten Bergstraße zum Wohngebiet Bindlacher Berg einzuplanen ist. Soweit möglich, sollte auch ein Fußweg in Verlängerung des Weges aus dem Baugebiet Nord-Ost II über die neue Kreisstraße zum östlichen Ende des Wohngebietes Bindlacher Berg in die Planung aufgenommen werden.
Quelle: Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 02.02.2009
Anmerkung des Bürgervereins:
Das ist jetzt die "große" Lösung!
22.09.2008 - Neubau einer Umgehungsstraße am Bindlacher Berg
Der Gemeinderat beschloss am 29.5.2006, beim Landkreis Bayreuth die Aufstufung der Gemeindeverbindungsstraße am Bindlacher Berg zwischen der A 9 und der St 2163 zur Kreisstraße zu beantragen. Der Bürgermeister hat am 6.8.2008 die entsprechende Vereinbarung zwischen dem Landkreis Bayreuth und der Gemeinde Bindlach unterzeichnet. Das Gremium nahm dies zustimmend zur Kenntnis.
Quelle: Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 22.09.2008
29.05.2006 - Antrag auf Umstufung der Gemeindevirbindungsstraße am Bindlacher Berg (zwischen A 9 und der Staatsstraße 2163 bei Dressendorf) zur Kreisstraße
Seit der Grenzöffnung hat das Verkehrsaufkommen in unserer Region, besonders auch im Bereich Bindlach, erheblich zugenommen, was sich auch aus den Verkehrszahlen des Staatlichen Bauamtes Bayreuth deutlich ablesen lässt. Der Bürgermeister bezog sich auf die ausgeteilte Sitzungsvorlage und fasste zusammen, dass sich das hohe Verkehrsaufkommen aus dem Fichtelgebirgsraum (B 303, Tschechien) in Richtung A 9 bzw. zur Stadt Bayreuth. aus der Autobahnzufahrt auf dem Bindlacher Berg, aus dem Bereich der Staatsstraße 2163 und natürlich der B 2 äußerst nachteilig auf den Ortsteil Bindlacher Berg auswirkt. Zusätzlich wird auch die Ortsdurchfahrt in Deps stark belastet. Das hohe Lkw-Aufkommen auf dem Gelände der ehemaligen US-Kaserne Bindlacher Berg belastet den Wohnbereich mit über 800 Einwohnern erheblich. Schon in den neunziger Jahren sind Überlegungen für eine Umgehungsstraße aufgenommen worden. Auch der neugebaute Kreisverkehrsknoten auf der Benker Höhe unterstreicht die dortige Verkehrsproblematik.
Deshalb ist eine leistungsfähige Verkehrsverbindung mit überörtlicher Verkehrsbedeutung zwischen der Staatsstraße 2163 bis hin zur Autobahnanschlussstelle an der A 9 „Bindlacher Berg“ dringend notwendig. Die bestehende Trasse vom Ortsteil Bindlacher Berg bis zur A 9 sollte zur Kreisstraße aufgestuft werden. Ein neuer Trassenabschnitt südlich des Ortsteils Bindlacher Berg müsste gebaut werden und zur Kreisstraße gewidmet werden. Dieser Neubau über eine Strecke von etwa 1,5 Kilometer würde etwa 2 Millionen Euro kosten. Die vorhandene Gemeindeverbindungsstraße von der A 9-Ausfahrt bis zum Ortsteil Bindlacher Berg bemisst sich auf rund 3 Kilometer. Der Bürgermeister gab eine Auflistung von Verkehrszahlen und -prognosen bekannt, die das Ingenieurbüro für Tiefbautechnik Wolf & Frank zusammengestellt hat. Daraus ergibt sich ein Anstieg der Verkehrszahlen ähnlich wie bei der Zählung auf der Staatsstraße bei Dressendort. Es ist davon auszugehen, dass die Verkehrsbelastung der Umgehungsstraße auf dem Bindlacher Berg im Bereich von mehr als 3000 Kfz pro Tag bzw. mehr als 400 LKWs pro Tag liegen wird. Die überörtliche Verkehrsbedeutung der künftigen Kreisstraße wird auch vom Staatlichen Bauamt so gesehen. Im aktuellen Bauleitplanverfahren ist die Trasse der neu zu bauenden Umgehungsstraße entsprechend dargestellt.
Der Bürgermeister schlug nach der kurzen Diskussion mit zustimmenden Äußerungen vor, zunächst den Aufstufungsantrag zu stellen und die gemeindliche Bereitschaft zu bekunden, die nicht durch staatliche Zuschüsse gedeckten Investitionskosten für den Neubau der Umgehungsstraße und eventuell notwendig werdende Straßen-Sanierungsmaßnahmen für die künftige Kreisstraße zu übernehmen. Der Gemeinderat fasste folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt mit 20 gegen 0 Stimmen, beim Landkreis Bayreuth, wegen überörtlicher Verkehrsbedeutung die Aufstufung der Gemeindeverbindungsstraße am Bindlacher Berg zwischen der A 9 und der Staatsstraße 2163 bei Dressendorf zu einer Kreisstraße zu beantragen, einschließlich des damit verbundenen Neubaus eines Teilstücks südlich des Ortsteils Bindlacher Berg. Die Gesamtstrecke bemisst sich auf etwa 5,0 km, davon 0,5 km in der Gemarkung Dressendorf.
Die Gemeinde ist grundsätzlich bereit, die nicht durch staatliche Zuschüsse gedeckten Investitionskosten im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Landkreis Bayreuth zu übernehmen.
Quelle: Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 29.05.2006
21.05.2001 - Bebauungsplan Nr. 41 "Südlich Goldkronacherstraße"
Bereits in nichtöffentlicher Sitzung vom 02.04.2001 beriet der Gemeinderat über die von der Firma WB beantragte Änderung der baulichen Nutzung für den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes Nr.41. lm Jahr 1998 hatte der Gemeinderat grundsätzlich Misch- und Gewerbegebietsnutzungen festgelegt. Da derzeit kein Bedarf für Misch- und Gewerbegebiete besteht, könnte die bebaubare Fläche auch als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Der Bürgermeister wies drauf hin, dass bei einer Wohngebietsausweisung entlang der Umgehungsstraße ein Lärmschutzwall errichtet werden müsste. Eine weitere Verlegung der Umgehungsstraße vom Baugebiet weg in Richtung Süden hätte den Vorteil, dass man auf den Lärmschutzwall verzichten könnte und die Trasse im östlichen Bereich die Erschließungsfunktion für das anschließende Gewerbegebiet übernimmt. Sollte der Bund aufgrund der geänderten Flächennutzung Kaufpreisnachforderungen beim Grunderwerb geltend machen, wären diese Beträge von der Firma WB als bevorteilter Bauträger zu übernehmen.
Architekt Streng erläuterte anhand von 2 Planentwürfen die möglichen Neugestaltungen für den Bebauungsplan Nr.41. Bei der Alternative 1 führt die geplante Umgehungsstraße unmittelbar am Rande der Wohnbebauung entlang. Nach ersten Berechnungen müsste zwischen den Wohnhäusern und der Trasse ein ca. 6 m hoher Lärmschutzwall errichtet werden.
Die Alternative 2 des Bebauungsplan-Entwurfes sieht vor, die geplante Umgehungsstraße in einem Abstand von rund 200 m südlich der geplanten Wohngebäude zu bauen. Dadurch werde kein Lärmschutzwall erforderlich. Der bereits von den Amerikanern angelegte Sportplatz würde bei dieser Variante nicht mehr durch die Umgehungsstraße vom Wohngebiet abgetrennt. Da das östliche Teilstück der geplanten Straße die Erschließungsfunktion für das anschließende Gewerbegebiet übernimmt, kann die Gemeinde hierfür Erschließungsbeiträge erheben. Somit entstehen der Gemeinde für diese Variante der Umgehungsstraße keine erheblichen Mehrkosten.
Beschluss:
a) Der Gemeinderat beschließt mit 20 gegen 0 Stimmen, die Nutzungsarten des Bebauungsplangebietes Nr. 41 ,,Südlich Goldkronocher Straße" zu ändern. Die bisher als ,,Misch- und eingeschränktes Gewerbegebiet" deklarierten Flächen werden in ein ,,Allgemeines Wohngebiet" umgewidmet. Nur die nordöstliche Teilfläche (Umfeld-Heizhaus) wird von der Umwidmung ausgenommen.
b) Der Gemeinderat beschließt mit 20 gegen 0 Stimmen, den von der Bayerischen Landessiedlung in der Fassung vom 17.05.2001 vorgelegten und besprochenen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 mit der Bezeichnung ,,Allgemeines Wohngebiet südlich Goldkronocher Straße" zu billigen und zur öffentlichen Auslegung freizugeben. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind einzuholen.
c) Der Gemeinderat beschließt mit 20 gegen 0 Stimmen, dass die Wohnbau- und Entwicklungsgesellschaft auf dem Bindlacher Berg - WB – die Kosten des Bebauungsplanverfahrens zu übernehmen hat.
Quelle: Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 21.05.2001
Anmerkung des Bürgervereins:
Bei der möglichen Variante 1 würde die Umgehungsstraße zwischen Fußballplatz und Wohnsiedlung geführt werden und mündet auf Höhe der OK Bowling auf die Goldkronacher Straße.
Bei der Varinate 2 geht die Trasse südlich am Fußballplatz vorbei und führt an der Firma SW Color vorbei auf die Goldkronacher Straße ebenfalls auf Höhe der OK Bowling. Dies ist die jetzige "kleine" Lösung.
Von einer "großen" Lösung ist hier nicht die Rede!