Inhaltsverzichnis

Nach oben

Allgemeines

Wir haben hier für Sie eine Seite mit Informationen rund um den Bau der Umgehungsstraße am Bindlacher Berg zusammengestellt.

Es ist unser ernsthaftes Anliegen, hier so viele Informationen bereitzustellen, wie wir haben oder bekommen können. Dabei sollen sowohl Berichte der Befürworter als auch der Gegner dargestellt werden.

Wir sind bemüht, die Beiträge so wertneutral darzustellen, wie möglich.

Gerne veröffentlichen wir hier auch Informationen von anderen Autoren, wenn sie Aspekte, Zahlen oder Fakten enthalten, die noch nicht genannt wurden. Senden Sie dazu Ihre Beiträge einfach an redaktion@bindlacherberg.de.

Diese Seite soll kein Forum sein, in dem jeder seine Meinung äußern kann, vielmehr ist diese Seite als Informationsspeicher gedacht, indem echte Fakten dargestellt werden.

Sollten also Beiträge falsch oder unvollständig sein, bitten wir ebenfalls um eine kurze Info, damit wir das berichtigen können. Auch hierfür genügt eine kleine Email an redaktion@bindlacherberg.de.

Nach oben

Bindlach hat sich entschieden ...

Deutlicher kann eine Wahl nicht ausfallen.

75% (2223) der zur Wahl erschienenen Bindlacher Bürger (2964 = 51,2% Wahlbeteiligung) hat sich gegen den Bau der Umgehungsstraße am Bindlacher Berg ausgesprochen.

Damit ist das Projekt Umgehungsstraße zunächst einmal gestorben.

Die amtlichen Zahlen finden Sie Startet den Datei-Downloadhier.

Nach oben

Stimmzettel für Bürgerentscheide (Muster)

So soll er aussehen der Stimmzettel für die Bürgerentscheide am 17.10.2010.

 


Warum drei Fragen?

Laut Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterGemeindeordnung des Freistaates Bayern Art. 18a Abs. 12 muss es auf dem Stimmzettel eine Stichfrage (Stichentscheid) für den Fall geben, dass sich die beiden Bürgerbegehren (Ratsbegehren und Bürgerbegehren) z.B. gegenseitig ausschließen, was ja hier der Fall ist und sicherlich auch zu Verwirrungen führen wird.

Wie wählt man also richtig?

Grundsätzlich muss man wissen, dass ein Bürgerentscheid nur dann angenommen werden kann, wenn er ein bestimmtes Quorum erreicht hat. Unter dem Quorum versteht man die Mindestanzahl an gültiger JA-Stimmen. Bei der Gemeinde Bindlach sind dies ca. 1.200 JA-Stimmen (20% von 5.874 Stimmberechtigten (Stand: 31.12.2009)).

Man muss also mindestens bei einem der beiden Bürgerentscheide mit JA stimmen. Besser ist es, bei einem mit JA und beim anderen mit NEIN zu stimmen. (Bei beiden mit JA oder beiden mit NEIN zu stimmen macht keinen Sinn, da sich diese ja gegenseitig ausschließen.)

Beide Bürgerentscheide werden nun unabhängig voneinander betrachtet und später auch so ausgezählt. Entscheident bei der späteren Auszählung sind pro Bürgerentscheid zwei Faktoren:

  1. Wurde das notwendige Quorum erreicht, also mindestens 1.200 JA-Stimmen?
  2. Wurde die Frage mehrheitlich mit JA oder NEIN beantwortet?

Und hier kommt die Stichfrage (Stichentscheid) ins Spiel.

Dazu ein Beispiel:
Nehmen wir einfach mal an (und das soll keine Wahlbeeinflussung sein), das Ratsbegehren (Umgehungsstraße soll gebaut werden) erhält 3.000 JA- und 1.500 NEIN-Stimmen und das Bürgerbegehren erhält 2.000 JA- und 1.000 NEIN-Stimmen.
Beide Bürgerentscheide hätten also das Quorum erreicht und sind mehrheitlich mit JA beantwortet worden. Beide Bürgerentscheide müssten also anenommen werden, was aber ja nicht geht, da sie sich gegenseitig ausschließen.
Jetzt kommt es auf den Stichentscheid (Stichfrage) an, also ob mehrheitlich Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren) oder Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren) angekreuzt wurde.
Nehmen wir weiter an, die Mehrheit hätte Bürgerentscheid 2 angekreuzt (warum auch immer), dann würde der Bürgerentscheid 2 (also gegen den Bau der Umgehungsstraße) gewinnen, obwohl 1.000 Bürger weniger dafür waren als für Bürgerentscheid 1. Die Straße würde also nicht gebaut werden.
Die tatsächlichen JA-Stimmen für Bürgerentscheid 1 oder 2 wären hier nur dann von Interesse, wenn bei der Stichfrage (Stichentscheid) Stimmengleichheit herrschen würde (ziemlich unwahrscheinlich).

So machen Sie Ihre "Kreuzchen" richtig.

PRO
Umgehungsstraße

CONTRA
Umgehungsstraße

Sie sind für den Bau der Umgehungsstraße.

Sie sind gegen den Bau der Umgehungsstraße.

Startet den Datei-Download

Startet den Datei-Download

Klicken Sie auf einen der beiden Muster-Stimmzettel, drucken ihn aus, nehmen ihn mit zur Wahl und schreiben ihn ab ("spicken" erlaubt).


Wann kommt es zu Poblemen?

  1. ungültige Stimmzettel
    Ein Stimmzettel kann eigentlich nur ungültig sein, wenn Sie eine Frage mit JA und gleichzeitig mit NEIN ankreuzen oder gar kein Kreuz machen.
  2. keiner erreicht das Quorum
    Erreicht keines der beiden Bürgerentscheide das notwendige Quorum, also ca. 1.200 JA-Stimmen (mehrheitlich), gelten beide Bürgerentscheide als mit NEIN beantwortet. Alles bleibt, wie es ist, d.h., die Umgehungsstraße wird gebaut (wie geplant).
  3. nur ein "Lager" geht zur Wahl
    Wie bei jeder Wahl sollte die Abstimmung die Meinung der Mehrheit im Volk wiederspiegeln. Die Meinung "Die Umgehung wird ja eh gebaut." oder "Die Umgehung wird ja eh nicht gebaut." und somit "Da brauche ich ja nicht zur Wahl gehen." begünstigt immer die "Gegenseite". Wenn Sie wollen, dass es eine Entscheidung wird, die von der Mehrheit der Bindlacher Bürger getragen wird, dann gehen Sie zur Wahl.


Allgemeine Info

Der Bürgerentscheid ist nur für ein Jahr bindend!

Nach oben

Vereinbarung zwischen Landkreis und Gemeinde Bindlach

Uns liegt nun die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Bayreuth und der Gemeinde Bindlach bezüglich dem Bau der Umgehungsstraße als Startet den Datei-DownloadPDF-Dokument vor.

Nach oben

Müssen die Pflanzkübel weg?

Seit 1.1.2010 ist die Goldkronacherstraße eine Kreisstraße. Damit auf dieser 9,5 Meter breiten Straße nicht zu rücksichtslos gefahren werden kann, wurden schon vor Jahren Pflanzkübel auf beiden Seiten der Straße aufgestellt.

Bereits am 18.7.2010 wurde uns von einem Gemeinderat mitgeteilt, dass diese Pflanzkübel nun weg sollen. Auf Nachfrage beim Landratsamt wurde uns mitgeteilt: "Eine provisorische Verkehrsbruhigung wie derzeit mit Pflanzkübeln ist auf Kreisstraßen grundsätzlich nicht zulässig." Und weiter heißt es in dem uns vorliegenden Schreiben: "Eine "Zurückwidmung" steht auf Grund der nachweislichen Verkehrsbedeutung nicht zur Diskusion."

Aus einem Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBericht von Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterRadio Mainwelle geht hervor, dass das Landratsamt jedoch den Bürgerentscheid am 17.10.2010 abwarten möchte. Bis dahin werden keine Maßnahmen ergriffen.

Was danach passiert, ist unklar.

Was das Landratsamt unter einer "nachweislichen Verkehrsbedeutung" versteht, ist derzeit noch nicht ganz klar. Da nun aber der Landkreis für den Unterhalt dieser Straße zuständig ist und somit sicherlich auch haftbar gemacht werden kann, wenn diesbezüglich Unfälle passieren, ist anzunehmen, dass diese Kübel über kurz oder lang entfernt werden.

Solange die Goldkronacher Straße eine Kreisstraße ist, wird sich die Situation daher eher verschlechtern.

Sollte die Umgehung gebaut werden, wird die Goldkronacher Straße zumindest für die Zeit der Baumaßnahmen (mindestens 4 Jahre) eine "Rennstrecke" sein. Ohne Umgehungsstraße möglicherweise für immer. Beide Fälle sind untragbar.

Nach oben

Vorschlag des Bürgervereins für ein mögliches Ratsbegehren

Dem Bürgerverein liegt die Sanierung der Goldkronacherstraße und des Eingangsbereichs zu unserm Ortsteil am Herzen (siehe Öffnet einen internen Link im aktuellen Fensterhier).

Für die Erreichung dieser Ziele sah der Bürgerverein das Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterBürgerbegehren als Chance, dies zu erreichen.

Auf das Bürgerbegehren hatten wir keinen Einfluß.

Da aber seitens der Gemeinde ein Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterRatsbegehren geplant war, haben wir gehofft, mit unseren Vorschlägen eine Lösung präsentieren zu können, die allen Parteien hätte helfen können - für jeden ohne Gesichtsverlust.

Bereits am 13.7.2010 haben wir daher ein Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterKonzept an alle Fraktionsvorsitzende des Bindlacher Gemeinderats gesendet, was als Grundlage und Entscheidungshilfe für ein mögliches Ratsbegehren hätte dienen können.

Leider wurde dies nicht berücksichtigt.

Nach oben

Ratsbegehren vom 9.8.2010

Antrag der Fraktionen der CSU, der SPD/Bergliste und der WG/ÜW Benk nach Art. 18 a Abs. 2 der Gemeindeordnung über ein Ratsbegehren einen Bürgerentscheid herbeizuführen: „Bau einer Umgehungsstraße auf dem Bindlacher Berg“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die o.a. Gemeinderatsfraktionen beantragen die Abstimmung über ein Ratsbegehren mit der Fragestellung:

Sind Sie dafür, dass die Wohnbau- und Gewerbe- Entwicklung auf dem Bindlacher Berg durch den Bau einer Umgehungsstraße für die Zukunft gesichert und verbessert wird?“

Begründung:

Das eingereichte Bürgerbegehren zum Verzicht auf den Bau einer Umgehungsstraße auf dem Bindlacher Berg wird mit einer Reihe von sachlich unzutreffenden Aussagen begründet. Es lässt jede Verantwortung für eine positive Entwicklung des neuen Ortsteils vermissen, obwohl die Voraussetzungen für eine Umgehungsstraße mit Widmung als Kreisstraße nach wie vor gegeben sind. (Von der Gemeinde sind die bisher angefallenen Planungskosten in Höhe von 143.000 € bereits bezahlt worden.)

Das von den Gemeinderatsfraktionen der CSU, der SPD/Bergliste und der WG/ÜW Benk gemeinsam angestrebte Ratsbegehren begründet die Notwendigkeit der Umgehungsstraße im Wesentlichen mit folgenden Punkten:

  1. Für die zivile Nachfolgenutzung der US-Kaserne auf dem Bindlacher Berg galt und gilt die Entwicklungs-Vorgabe „Wohnen und Arbeiten“. Dazu gehört ein imissionsgeschütztes Wohnen ebenso wie eine geordnete Verkehrsanbindung der Gewerbe- und lndustriebereiche.

  2. Die geplante Umgehungsstraße als Kreisstraße ist unter allen Alternativ-Straßenführungen die sinnvollste, wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösung für die Wohnbereiche ebenso wie für die Gewerbebereiche.

  3. Ein Gemeinderatsgremium ist verpflichtet, die Weiterentwicklung aller Gemeindeteile zu berücksichtigen. Es ist deshalb langfristig und verantwortungsvoll zu planen. Bei Großprojekten hat die Vergangenheit gezeigt, dass für eine Realisierung eine einzige Legislaturperiode nicht ausreicht.

  4. Es gehört Mut dazu, wichtige Projekte auch in finanziell schwierigen Zeiten weiter zu verfolgen. Die Verantwortung dafür trägt das gewählte Gemeinderats-Gremium.

  5. Die Notwendigkeit ergibt sich nicht nur aus dem Verkehrsaufkommen (das sich z.B. bei Neuansiedlungen oder anderer Nutzung von Betrieben sprunghaft erhöhen kann), sondern auch aus der Netzfunktion einer Kreisstraße, die bis zur A 9 führt.

  6. Allein die Kosteneinsparung für den Unterhalt der neuen Kreisstraße beträgt rund 900.000 € in 25 Jahren. Sie sind vom Landkreis aufzubringen. Von den Gesamtbaukosten von 3,6 Mio. € trägt die Gemeinde nach Abzug der staatlichen Fördermittel rund 2 Mio. €, nach Einsparung der Unterhaltskosten nur rund 1 Mio. €.

  7. Die Umgehungsstraße
  • verbessert erheblich die Zufahrt zum Ortsteil Bindlacher Berg ( größerer Abstand zum Wohngebiet, Wegfall der von Betonplatten verursachten Fahrgeräusche),

  • sie führt zu einer erheblichen Verkehrsentlastung der Ortsteile Deps und Allersdorf sowie der Ortsdurchfahrt in Bindlach,

  • sie gewährleistet die problemlose Anbindung des Gewerbegebietes,

  • sie führt zur Auf- und Verwertung unbebauter Wohngrundstücke und beeinflusst positiv die Entscheidung von gewerblichen Investoren,

  • sie ermöglicht den Rückbau der „Goldkronacher Straße“,

  • sie vermeidet einen Entwicklungs-Stillstand für den neuen Ortsteilt,

  • sie vermeidet Abzug bzw. Absagen von Betrieben, Verlust von Arbeitsplätzen und von Steuer-Einnahmen,

  • sie vermeidet eine denkbare Verkehrsbelastung der Schneebergstraße, falls zur Entlastung der Goldkronacher Straße eine Einbahnstraßen-Regelung eingeführt werden müsste.

  • Die Umgehungsstraße tangiert nur geringfügig FFH-Naturschutzflächen. Die Gemeinde kann ausreichend Ersatzflächen zur Verfügung stellen, die sie auf dem Bergplateau besitzt.

  • Die Investitionen der Gemeinde, also auch der Bau der Umgehungsstraße, haben nichts mit den Gebühren für die Wasserversorgung und die Kanalisation zu tun. Diese kostenrechnenden Einrichtungen müssen sich selbst finanzieren.

  • Die Umgehungsstraße lässt die Bürgerinnen und Bürger weiterhin darauf vertrauen, dass der Gemeinderat auch längerfristig geplante, gründlich überlegte und notwendige Kommunalprojekte realisiert,

  • sie zeigt der Bürgerschaft auf dem Bindlacher Berg, dass die Voraussetzungen für ihre baulichen Investitionen ernsthaft - und wie langfristig geplant - umgesetzt werden.

( Berthold Just)     (Werner Hereth)        (Werner Opel)
CSU-Fraktion     SPD/Bergliste-Frakt.    WG/ÜW-Frakt.

Startet den Datei-DownloadDownload als PDF-Datei (durch die Redaktion formatierte Fassung)

Nach oben

Bürgerbegehren ist zulässig

In der Gemeinderatssitzung vom 19.07.2010 hat der Gemeinderat das Startet den Datei-DownloadBürgerbegehren gegen den Bau der Umgehungsstraße am Bindlacher Berg für zulässig erklärt. Alle rechtlichen Voraussetzungen seien erfüllt.

Der Termin für den Bürgerentscheid wurde für den 17.10.2010 festgelegt.

Es gilt als sicher, dass der Gemeinderat ein Ratsbegehren dagegen setzen wird. Wie dies aussehen soll, ist noch nicht bekannt.

Nach oben

Bayrischer Rundfunk

19.07.2010

Nach oben

TV Oberfranken vom 19.7.2010

19.07.2010

Eine Umgehungsstraße für Bindlacher Berg?

Nach oben

Sperrung der Goldkronacherstraße

16.07.2010

Am 16.7.10 veranstaltete die Bergliste eine Kundgebung am Bindlacher Berg, um für den Bau der Umgehungsstraße zu prodestieren.

Die Goldkronacherstraße war hierfür in der Zeit von 14:00 bis 19:00 Uhr gesprerrt werden. Der Verkehr wurde über die Schneebergstraße umgeleitet.

Weitere Info zu Aktion können Sie im Zeitungsartikel "Startet den Datei-DownloadAn der Umgehung führt kein Weg vorbei", der am 17.7.10 im Nordbayerischen Kurier erschienen ist.

Nach oben

Protestaktion FÜR den Bau der Umgehungsstraße

30.06.2010

Heute haben die Bürger am Berg, speziell die Anwohner der Goldkronacherstraße ihrer Forderung nach dem sofortigen Bau der Umgehungsstraße mit Plakaten Nachdruck verliehen.

Entlang der Goldkronacher haben sie dazu bemalte Bettücher gespannt, um darauf aufmerksam zu machen, dass es für die Sicherheit unserer Kinder zwingend notwendig ist, dass die schon lange versprochene Umgehungsstraße nun endlich gebaut wird.

Sehen Sie selbst.

Nach oben

Warum wurde die Goldkronacherstraße zur Kreisstraße?

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.05.2006 den Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterBeschluss gefasst, die Aufstufung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen der A9 und der Staatsstraße 3263 bei Dressendorf inklusive der Ortsdurchfahrt zu beantragen.

Hintergrund war, dass der Staat Bayern Zuschüsse nur für den Ausbau bzw. Umgehungen für Kreisstraßen gewährt, aber nicht für einen kompletten Neubau. Daher musste erst mal eine Kreisstraße her. Im August 2008 hat dann der Bürgermeister und der Landrat eine vertrauliche Startet den Datei-DownloadVereinbarung unterschrieben, welche die Details regelt und mit dem Passus endet, dass nach dem Bau der Umgehung diese als Kreisstraße aufgewertet und die Goldkronacher Straße als Gemeindeverbindungsstraße wieder abgewertet wird.

Der Kreis tritt zwar als Bauträger auf und beantragt Zuschüsse beim Staat Bayern, die Gemeinde aber muss in Vorleistung treten. Wie hoch die Zuschüsse sein werden, weiß keiner. Es könnten max. 1.6 Mill sein. Falls sich die Finanzlage des Bay, Staates aber ändert, könnten es auch weniger werden (Aussage des Kämmerers). Der Landkreis hält sich komplett raus und die Gemeinde muss die ganze Last tragen und auf Zuschüsse hoffen und natürlich auch den Rückbau der G.-Straße, wofür frühestens 2016 Geld da wäre, tragen. Aber erst nach Bauende und Abstufung, also in min. 6 Jahren ist dies möglich.

Der Bürgerverein bezweifelt die Notwendigkeit der Hochstufung der Goldkronacherstraße zu einer Kreisstraße. In einem Beschuluß des Bayerischen Landtages (Startet den Datei-DownloadBayGVFG), der am 1.1.2007 als Gesetz in Kraft getreten ist, ist der Bau oder Ausbau einer Kreisstraße förderungsfähig. Von der Notwendigkeit, dass zunächst eine Kreisstraße bestehen muss, steht dort nichts. Gleiches steht in den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (Startet den Datei-DownloadRZStra).

Warum die Hochstufung durch die Gemeinde beantragt wurde, konnte uns bis heute niemand beantworten.

Nach oben

Kann die Gemeinde haftbar gemacht werden, wenn keine Umgehung gebaut wird?

Der Verwaltungsleiter der Gemeinde Bindlach Herr Maisel hat versichert, dass die Gemeinde keinerlei notarielle Zusicherungen gegenüber Bürgern getätigt hat.

Alle Grundstücke sind von der WB verkauf worden und nicht von der Gemeinde. Daher wäre die WB für gemachte Versprechen der geeignete Ansprechpartner.

Ein gültiger Bauplan hat zwar Rechtswirksamkeit, kann aber jederzeit geändert werden ohne dass dadurch Schadensansprüche geltend gemacht werden können.

Nach oben

Bürgerbegehren gegen Bau der Umgehungsstraße

Mitte Juni 2010 starteten einige Bindlacher Bürger ein Startet den Datei-DownloadBürgerbegehren gegen den Bau der Umgehungsstraße am Bindlacher Berg.

Dafür sammelten sie Unterschriften im ganzen Gemeindegebiet Bindlach.

Dabei konnten sie 2101 Unterschriften bekommen (gesamtes Gemeindegebiet).

Laut uns vorliegenden Informationen haben davon ca. 230 Bergbewohner ihre Unterschrift auf den Listen abgegeben. Werner Prietz, einer der Initiatoren, berichtet, dass bei der Aktion die ca. 150 Bewohner der Altenheime nicht gefragt wurden und Bergbewohner, die nicht zuhause angetroffen wurden, nicht erneut befragt wurden.

In einer "Gegenaktion" haben die Befürworter der Umgehungsstraße eine eigene Unterschriftenaktion gestartet. Diese kamen auf ca. 80 Unterschriften von nur Bergbewohnern, die für die Umgehungsstraße gestimmt haben. Ob dabei Bewohner der Altenheime enthalten sind, ist uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt.

Bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.06.10 haben beide Parteien ihre Listen dem Bürgermeister übergeben (siehe Startet den Datei-DownloadZeitungsartikel).

Nach oben

Verkehrszählungen am Bindlacher Berg

Im Jahr 2009 wurden seitens der Gemeinde Bindlach zwei Verkehrszählungen in Auftrag gegeben.

Eine Zählung war eine automatische Radarmessung über 24 Stunden und eine zweite Zählung wurde manuel durchgeführt.

Die Zahlen dieser Messungen können im Rathaus der Gemeinde Bindlach eingesehen werden. Kopiene dieser Dokumente wurden uns leider nicht übergeben, so dass wir die Ergebnisse herausschreiben mussten.

Unsere Zusammenstellung dieser Zahlen finden Sie Startet den Datei-Downloadhier als PDF-Dokument.

Nach oben

Architekt Streng stellt zwei Varianten für den Bau einer Umgehungsstraße vor

In der Startet den Datei-DownloadGemeinderatssitzung vom 21.5.2001 hat der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 beschlossen. Dieser geänderte Bebauungsplan ist dann im Januar 2002 in Kraft getreten.

In der Sitzung stellt Architekt Streng zwei Varianten für den Bau einer Umgehungsstraße vor. Eine "ganz kleine Lösung", diese würde zwischen dem Fußballplatz und dem Wohngebiet verlaufen. Hierfür wäre dann aber eine Schallschutzwand notwendig werden. Die zweite Variante wäre die jetztige "kleine Lösung", die außerhalb am Fußballplatz vorbei geht und vor der SW Color wieder auf die Goldkronacher Straße trifft (siehe rote Linie im Startet den Datei-DownloadBebauungsplan (diese rote Linie ist NICHT Bestandteil des offiziellen Plans)).

Im Jahr 2008 kam dann die "große Lösung" ins Spiel.

Nach oben